KfW-Förderung mit Kaminofen ist wieder möglich

Bisher war es nicht möglich, eine KfW-Förderung mit einem Kaminofen oder einer anderen Feuerstelle zu erhalten. Durch eine aktuelle Änderung in der KfW-Förderung schließt ein Kaminofen Sie nicht mehr komplett von einer KfW-Förderung für einen Neubau aus.

Was sind die Voraussetzungen für eine KfW-Förderung mit Kaminofen?

Das generelle Heizen mit Biomasse schließt Sie immer noch von einer KfW-Förderung aus. Das bedeutet, dass ein Kaminofen, aber auch Lösungen wie ein Holzpelletofen, mit dem die gesamte Wärmeerzeugung abgedeckt werden soll, eine KfW-Förderung für den gesamten Neubau unmöglich macht.

Allerdings wurde der Abschnitt “Häufige Fragen” auf der Informationsseite zur Förderung “Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297, 298)” um folgenden Punkt erweitert:

“Ist der Einbau von Kaminöfen erlaubt?

In einem Klimafreundlichen Neubau dürfen nach Punkt 4 der Tech­nischen Mindest­anforder­ungen Wärme- und Kälte­erzeuger auf Basis von Bio­masse nicht ein­gesetzt werden.

Mit Biomasse betriebene Einzel­raum­feuer­stätten (z. B. Kamin­öfen, Koch­herde), die nicht zur Deckung der Heiz­last erforder­lich sind und die nicht in der Bilanzierung des Gebäudes ab­gebildet werden, sind von dem Aus­schluss nicht erfasst und dürfen ein­gesetzt werden.”

Wenn also ein Kaminofen, der nicht hauptsächlich für das Heizen genutzt wird und nicht alleine für die gesamte Beheizung des Eigenheims verantwortlich ist, verbaut werden soll, kann trotzdem noch die KfW-Förderung bezogen werden. So können Sie beispielsweise im Wohnzimmer einen Kamin bauen, ohne dass Sie von der KfW-Förderung für Neubauten ausgeschlossen werden. Den gleichen Zusatz finden Sie übrigens auch auf der Seite zur Förderung “Wohneigentum für Familien” 300, welcher sich spezifisch auf den Neubau oder den Erstkauf eines Wohngebäudes für Familien bezieht.

KfW-Förderung: wasserführender Kaminofen ausgeschlossen

Leider werden hiermit gleichzeitig wasserführende Kaminöfen ausgeschlossen, da diese in den Heizkreislauf des gesamten Gebäudes eingebunden sind. Somit tragen diese zur gesamten Heizleistung bei und müssen in der Bilanzierung des Gebäudes aufgeführt werden. Dadurch werden Sie von der KfW-Förderung für Neubauten ausgeschlossen.

Nachträgliche Förderung mit Kaminofen möglich

Falls Sie bereits einen Antrag zur KfW-Förderung gestellt haben, aber noch keine Bestätigung zur Durchführung bei Ihnen vorliegt, werden die Anpassungen auch auf Ihren Antrag angewandt. Sie erhalten also ebenfalls die KfW-Förderung und können einen Kaminofen verbauen.

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